Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss
3. Widerrufsrecht
4. Preise und Zahlungsbedingungen
5. Liefer-  und Versandbedingungen
6. Eigentumsvorbehalt
7. Mängelhaftung
8. Haftung
9. Anwendbares Recht
10. Gerichtsstand
11. Informationen zur Online-Streitbeilegung
12. Ergänzende Bestimmungen für Dienstleistungen (Feuerwerke, Lasershows, Spezialeffekte, sonstige Indoor- und Outdoorshows)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) der “Potsdamer Feuerwerk Vetriebs GmbH” (nachfolgend “Verkäufer”), gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend “Kunde”) mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer in seinem Online-Shop dargestellten Waren und/oder Leistungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragsschluss

2.1 Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktdarstellungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.

2.2 Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren und/oder Leistungen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren und/oder Leistungen ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch telefonisch, per Fax, per E-Mail oder postalisch gegenüber dem Verkäufer abgeben.

2.3 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,

– indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder

– indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder

– indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

2.4 Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.

2.5 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Verkäufers wird der Vertragstext vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt. Zusätzlich wird der Vertragstext auf der Internetseite des Verkäufers archiviert und kann vom Kunden über sein passwortgeschütztes Kundenkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden, sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Kundenkonto im Online-Shop des Verkäufers angelegt hat.

2.6 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Verkäufers kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.

2.7 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

2.8 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten Mails zugestellt werden können.

3. Widerrufsrecht

3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.

3.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.

4.2 Dem Kunden stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die im Online-Shop des Verkäufers angegeben werden.

4.3 Ist Vorauskasse vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig.

4.4 Bei Auswahl der Zahlungsart Lieferung auf Rechnung wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 5 Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Verkäufer behält sich vor, bei Auswahl der Zahlungsart Lieferung auf Rechnung eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.

5. Liefer-  und Versandbedingungen

5.1 Die Lieferung von Waren erfolgt regelmäßig auf dem Versandwege und an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Bei der Abwicklung der Transaktion, ist die in der Kaufabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich.

5.2 Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.

5.3 Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Verkäufer dem Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.

5.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.

5.5 Bei Selbstabholung informiert der Verkäufer den Kunden zunächst per E-Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereit steht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Kunde die Ware nach Absprache mit dem Verkäufer am Sitz des Verkäufers abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Gegenüber Verbrauchern behält sich der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

6.2 Gegenüber Unternehmern behält sich der Verkäufer bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

6.3 Handelt der Kunde als Unternehmer, so ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Umsatzsteuer) im Voraus an den Verkäufer ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Verkäufer wird jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.

7. Mängelhaftung

Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt

7.1 Für Unternehmer
– begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine Mängelansprüche,
– hat der Verkäufer die Wahl der Art der Nacherfüllung,
– beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Gefahrübergang,
– sind bei gebrauchten Waren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln  grundsätzlich ausgeschlossen
– beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.

7.2 Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Waren ein Jahr ab Ablieferung der Ware an den Kunden, mit der Einschränkung der nachfolgenden Ziffer.

7.3 Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Verjährungsfristverkürzungen gelten nicht
– für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
– für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen,
– für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, sowie
– für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.

7.4 Darüber hinaus gilt für Unternehmer, dass die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB unberührt bleiben.

7.5 Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.

7.6 Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und hiervon den Verkäufer in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.

8. Haftung

Der Verkäufer haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

8.1 Der Verkäufer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
– bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
– aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
– aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.2 Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 8.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

8.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.

8.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Verkäufers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

9. Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

10. Gerichtsstand

Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

11. Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

12. Ergänzende Bestimmungen für Dienstleistungen

Sofern nicht anders vereinbart:
Nicht enthalten sind evtl. anfallende Genehmigungskosten der örtlichen Behörden, da unsere Feuerwerke Erzeugnisse der Kategorie 4 beinhalten und somit nach § 23 der 1. Sprengverordnung eine Anzeigepflicht besteht.

Unsere Angebote sollen Ihnen einen Überblick über unseren Leistungsumfang geben und stellen beispielhaft einige Effekte dar.
Die endgültige Effektauswahl ist von den örtlichen Gegebenheiten, der Musikauswahl sowie eventueller Auflagen der Behörden und anderen Bedingungen abhängig. Änderungen aus technischen, künstlerischen oder genehmigungsrechtlichen Gründen behalten wir uns vor.

Bei allen Shows (Feuerwerk, Laser, Multimedia, etc.), die auf Musik abgestimmt werden, ist es für den Produktionsablauf zwingend erforderlich, bei der Musikauswahl und Entscheidung folgende Fristen einzuhalten:

Eingang Auftragserteilung vor Veranstaltungstag                                Frist für Musikauswahl
Mehr als 12 Wochen                                                                                    4 Wochen nach Auftragserteilung
Mehr als 10 Wochen                                                                                    2 Wochen nach Auftragserteilung
Weniger als 10 Wochen                                                                               1 Woche nach Auftragserteilung
Weniger als 6 Wochen                                                                                 Individuelle Abstimmung erforderlich

Sollten die Fristen durch den Auftraggeber nicht eingehalten werden, werden 25 % der Auftragssumme für den Mehraufwand berechnet.

Sofern die Beschallung durch den Auftraggeber gestellt wird, ist durch den Auftraggeber zu gewährleisten, dass mindestens zwei Standard Audioeingänge (Cinch oder XLR) zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie, dass die Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH für die Verfügbarkeit der Musik nur bis zum eigenen Audioempfänger verantwortlich ist. Ab der Übergabeschnittstelle ist der Auftraggeber verantwortlich.

Vorbehaltlich der behördlichen Genehmigung bitten wir bei Annahme unseres Angebotes um schriftliche Auftragserteilung. Sie erhalten dann von uns eine Auftragsbestätigung.

Bitte beachten Sie, dass bei Abbrand von Outdoor Feuerwerken nach 22.30 Uhr (Sommerzeit), in den Monaten Mai, Juni und Juli 23.00 Uhr bzw. 22.00 Uhr (Winterzeit) eine Ausnahmegenehmigung des zuständigen Umweltamtes erforderlich ist. Diese wird durch uns eingeholt, setzt jedoch ein besonderes öffentliches Interesse voraus.

In unseren Angeboten enthalten sind:
• Versicherung und Gefahrguttransport (nach den Bestimmungen der GGVSE)
• Handling und Genehmigungsabwicklung
• Musikberatung und -bearbeitung
• Konzeption und Programmierung des Feuerwerkes
• Werkstattvorbereitung
• Personalkosten
• Materialkosten
• Reisekosten
• Bereitstellung/Miete von Equipment und elektronischem Zündsystem
• Transportkosten inklusive Kilometer Pauschale (bei Lichtdesign ausschließlich im Großraum Berlin; gilt nicht für Lasershows)
• Grobreinigung der Aufbaufläche (Ausnahme: Indoor und Bühnenfeuerwerk, Special Effects, Konfetti & Streamer)

Durch den Auftraggeber zu stellen:
• Anfallende Gebühren aufgrund der behördlichen Genehmigungen und eventueller behördlicher Auflagen z.B. Brandwachen
• Eine professionelle Beschallungsanlage
• Ein Grundstück / Flächen zum Auf-, Abbau und Durchführung, inkl. der erforderlichen Sicherheitsbereiche
• Evtl. erforderliche Sicherungs- und Absperrmaßnahmen (1)
• Ggf. Bewachung der Aufbaufläche während des gesamten Produktionszeitraumes
• Personalübernachtungskosten (2)
• Crewcatering (3)
• GEMA Anmeldung und Gebühren
• Ggf. notwendige Steighilfen
• Notwendige Stativ oder Traversensysteme für die Aufnahme von Pyro-, Licht oder Lasertechnik (Ausnahme: Private Anlässe, Boden –& Barockfeuerwerk, Höhenfeuerwerk)
• Spannungsversorgung (Verbrauch, Stromaggregate, Logistik etc. bzw. die entstehenden Mieten und Kosten) Nicht erforderlich bei: Private Anlässe, Boden- & Barockfeuerwerk, Höhenfeuerwerk)
• Feinreinigung der Aufbau und Szenenflächen bei Indoor und Bühnenfeuerwerk, Special Effects sowie Konfetti und Streamern

(1) Bei kleineren Shows und Veranstaltungen (bis zu ca. 100 Gästen/Besuchern) richtet Potsdamer Feuerwerk für den Auftraggeber die gesetzlichen Sicherheitsbereiche ein. Diese werden mit Flatterband gekennzeichnet. Für die Baufreiheit bleibt der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber hat in eigener Zuständigkeit zu prüfen, ob seine Gästestruktur und -anzahl zusätzliche Maßnahmen erfordert. Undurchführbarkeit des Auftrages durch nicht durch uns verschuldete Zwischenfälle entbinden Potsdamer Feuerwerk von der Leistungspflicht. Die Entscheidung darüber, insbesondere bei sicherheitsrelevanten Vorfällen (z.B. Personen in den Sicherheitsbereichen) einen Aufbau oder das Abbrennen zuzulassen bzw. fortzuführen, liegt im Ermessen des verantwortlichen Pyrotechnikers.

(2) Personalübernachtungskosten sind von vielen Faktoren abhängig, dazu zählen Umfang und Dauer der Produktion, Entfernung etc.. Wenn eine Übernachtung nicht notwendig ist, wird Sie natürlich auch nicht berechnet

(3) Bei professionell durchgeführten Veranstaltungen, gehört ein Crewcatering wie die Butter zum Brot. Falls einmal keine Verpflegung geplant ist, bitten wir um eine kurze Info.

Bestellung, Ausfall
Anfragen werden mit einem schriftlichen Angebot, nach vorhergehender Platzbesichtigung (Großraum Berlin) und einem persönlichen Gespräch, kostenfrei bearbeitet. Darüber hinausgehende Beratung, spezielle Behördengänge, Koordination weiterer Personen, Firmen oder Behörden werden, wenn es nicht zu einem Auftrag kommt, mit einem Stundensatz von 48,50 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Für angefangene Stunden wird im 15 Minutentakt abgerechnet. Die Annahme unseres Angebotes, vorbehaltlich der behördlichen Genehmigungen, muss uns vom Auftraggeber schriftlich vorliegen. Für den Fall der Annahme unseres Angebotes ist eine 50%ige Anzahlung auf den Angebotspreis erforderlich. Abweichungen bedürfen der Schriftform und können von uns frei verfügt werden. Bindend sind die Angaben auf unseren Auftragsbestätigungen.

Stornierungen müssen uns schriftlich vorliegen und von uns bestätigt werden.

a) Bis 6 Monate vor Durchführung eines Auftrages fallen für den Auftraggeber nur Kosten der Ortsbesichtigung sowie der Zeitaufwand für die Einholung der Genehmigungen nach dem oben genannten Stundensatz an. Entstandene Gebühren der Behörden werden Ihnen in der angefallenen Höhe in Rechnung gestellt. Zudem werden Fahrtkosten bei Benutzung des PKWs zur Ortsbesichtigung mit einem Betrag von € 0,48 je gefahrenen Kilometer zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet.

b) Bis 4 Monate vor der Veranstaltung geäußerte Stornierungen des Auftraggebers werden mit 30% des Auftragswertes zuzüglich der Kosten aus Absatz a) in Rechnung gestellt.

c) Bis 2 Monate vor der Veranstaltung geäußerte Stornierungen werden mit 40% des Auftragswertes zuzüglich der Kosten aus Absatz a) in Rechnung gestellt.

d) Bis 1 Monat vor der Veranstaltung geäußerte Stornierungen des Auftraggebers werden mit 70% des Auftragswertes in Rechnung gestellt.

e) Bis 14 Tage vor der Veranstaltung geäußerte Stornierungen des Auftraggebers werden mit 80% des Auftragswertes in Rechnung gestellt.

f) Stornierungen unter 14 Tagen werden mit 90% der Auftragssumme in Rechnung gestellt.

g) Nach Aufbaubeginn, insbesondere bei Feuchtigkeit während des Aufbaues oder bei mehrtägigen Aufbautagen, müssen 100% der Kosten in Rechnung gestellt werden. Bei Verträgen mit mehr als einem Termin (Laufzeitverträge, Mehrjahresverträge, Touren, etc.) gelten die oben genannten Stornierungsbedingungen ausschließlich für den ersten Termin. Alle stornierten Folgetermine werden mit nach Ziffer f) oder g) in Rechnung gestellt.

Stornierungen oder Undurchführbarkeit des Auftrages durch unvorhersehbare, nicht durch uns verschuldete Zwischenfälle, entbinden den Auftraggeber nicht von der Zahlungsverpflichtung.

Sonderanfertigungen wie Lichterbilder, individuelle Grafikprogrammierung (Lasershows) und in Absprache mit dem Auftraggeber durch uns fremdvergebene Leistungen müssen zu 100% berechnet werden. Für die nachträgliche Durchführung eines gleichen Feuerwerkes innerhalb 8 Wochen gewähren wir einen 30%igen Rabatt auf die erfolgten Stornierungskosten. (Abzüglich verauslagter Gebühren, Sonderanfertigungen, Kosten Dritter)

Wird die Dienstleistung aus anderen von dem Kunden zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt, ist dieser der Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH zur Zahlung des vereinbarten Preises abzüglich ihrer ersparten Aufwendungen verpflichtet. Gleiches gilt, wenn die Durchführung aufgrund der Witterung unmöglich ist. Die Entscheidung darüber, ob die Witterungsverhältnisse (z.B. Waldbrandwarnstufen, Sturm etc.), andere Gegebenheiten oder Sicherheitsrelevante (z.B. Personen in den Sicherheitsbereichen) eine Durchführung zulassen, liegt im Ermessen unseres verantwortlichen Produktionsleiters. Witterungsbedingte Beeinträchtigungen der Dienstleistungen begründen keine Ansprüche des Auftraggebers gegen Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH (z.B. Rauchentwicklung bei pyrotechnischen Effekten, zu wenig Nebel durch starken Wind bei Lasershows, etc.).

Sollten behördliche Genehmigungen für die Durchführung einer Dienstleistung aus von der Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH nicht zu vertretenden Gründen nicht erteilt werden, so entfällt deren Leistungspflicht. Sollte den Kunden ein Verschulden an der Versagung der Genehmigung treffen (z.B. nicht, nur unvollständig oder zu spät eingereichte Dokumentation oder Zustimmungen), so ist die Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH berechtigt, im Rahmen der oben aufgeführten Stornogebühren mindestens jedoch 50% der Auftragssumme als pauschale Entschädigung zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

Zahlungsbedingungen
Maßgebend sind die in unseren Auftragsbestätigungen genannten Zahlungsbedingungen und Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Durch uns verursachte Schäden berechtigen nicht zum Zahlungsrückhalt sondern sind mit unserem Versicherer abzurechnen. Schäden sind uns innerhalb von 48 Stunden nach Durchführung der Dienstleistung zu melden. Schäden, die uns später gemeldet werden, können von der Haftung ausgeschlossen werden. Kommt der Auftraggeber mit der Anzahlung oder sonstigen vertraglichen Vereinbarungen in Verzug (z.B. Strom oder Wassergestellung, Hilfspersonal, Absperrmaßnahmen), so sind wir von der Ausführung des Auftrages entbunden. Für diesen Fall greifen die Ausfallregelungen. Die Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH holt im Auftrag und Namen des Kunden die erforderlichen Genehmigungen zum Aufbau und Durchführung bei den zuständigen Behörden ein. Alle Kosten und Gebühren, die in diesem Zusammenhang entstehen, sowie die Kosten zur Erfüllung der behördlichen Auflagen und die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen trägt der Kunde. Sämtliche im Zusammenhang mit einer Mediennutzung anfallenden Gebühren für Urheber und Leistungsrechte (z.B. GEMA Gebühren) trägt der Kunde.

Fristgerechte Leistung
Unser Auftraggeber hat ein Recht auf fristgerechte Leistung. Für eine durch unser Verschulden nicht zustande gekommene Dienstleistung steht ihm ein ersatzloses Stornierungsrecht zu. Für diesen Fall trägt der Auftragnehmer auch die mit der Genehmigung entstandenen Behördengebühren. Weitergehende Forderungen (Vermögensschäden, Konventionalstrafe etc.) sind ausgeschlossen.
Notwendige Änderungen aus technischen, künstlerischen oder genehmigungsrechtlichen Gründen behält sich die Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH vor.

Pflichten des Auftraggebers
Der Kunde hat Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH kostenlos ein zur Durchführung geeignetes Gelände zur Verfügung zu stellen und das Gelände während dieser Zeit gegen den Zutritt unbefugter Dritter abzusichern.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf eigene Kosten die behördlich verlangte Sicherheitszone einzurichten, abzusichern und deren Beachtung zu überwachen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf eigene Kosten behördliche Auflagen zu erfüllen, soweit diese nicht feuerwerksspezifischer Natur sind.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Aufbau und Szenenfläche nach Durchführung der Veranstaltung auf eigene Kosten zu säubern und die Auftragnehmerin von etwaigen Ansprüchen des Grundstückeigentümers der Aufbaufläche und Szenenfläche wegen etwaiger Beeinträchtigungen des Grundstücks freizustellen. Dazu gehören auch Aufbauten. Eine Grobreinigung des Abbrennplatzes wird von der Auftragnehmerin vorgenommen.

Unabhängig davon, dass die Auftragnehmerin die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen abgeschlossen hat, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine eigene Haftpflicht und Unfallversicherung unter Einbeziehung des Feuerwerksrisikos abzuschließen.

Der Kunde hat der Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH bis spätestens 30 Tage vor der geplanten Veranstaltung alle von uns angeforderten Unterlagen sowie die erforderlichen Zustimmungen der betroffenen Anlieger zu übermitteln.

Der Kunde führt alle Anmeldungen für Mediennutzungen durch (Urheber und Leistungsschutzrechte wie z.B. GEMA, Lizenzeinholung, etc.).

Der Kunde hat dem verantwortlichen Technikern den Zugang zu den Aufbau und Szenenflächen und zu den Gebieten der Sicherheitsbereiche zu gewährleisten. Die durch Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH vorgegebenen oder vereinbarten Zeiten sind zwingend einzuhalten. Sicherheitsrelevante Bereiche müssen termingerecht zur Verfügung stehen und während der Produktion ausschließlich für den Aufbau bereitgestellt werden (Insb. bei Feuerwerken). Die Entscheidung darüber, welche Personen sich im Gebiet der Sicherheitsbereiche aufhalten dürfen, obliegt der Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH bzw. deren Erfüllungsgehilfen.

Auf dem Abbrandplatz, dem Vorbereitungsplatz/plätzen und auf der Szenenfläche herrscht vom Aufbaubeginn an absolutes Rauchverbot. Dieses hat der Kunde zu überwachen oder überwachen zu lassen.

Die Aufbau- und Szenenflächen sowie die eingebrachten Objekte (z.B. Dekorationsstoffe etc.) dürfen nur nach Zustimmung des Pyrotechnikers der Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH verändert oder eingebracht werden. Das Säubern der Aufbau- und Szenenflächen sowie der Umgebung obliegt dem Kunden.

Der Auftraggeber hat zu gewährleisten, dass bei Innenraumfeuerwerken vom Aufbaubeginn bis Abbrandende die Raumtemperatur 18° Celsius nicht unterschreitet und die relative Luftfeuchtigkeit 70% nicht übersteigt.

Die Aufnahme und Wiedergabe unserer pyrotechnischen Effekte zu kommerziellen Zwecken außerhalb der vereinbarten Veranstaltung bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Diese kann unter dem Vorbehalt der Zahlung des nach diesem Vertrag geschuldeten Entgelts erteilt und im Falle des Verzuges widerrufen werden. Urheberrechte an der Konzeption des Feuerwerks werden nicht übertragen. Die Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH hat das Recht, mit eigenen Mitteln und Personal Foto- & Videoaufnahmen zu erstellen und in entsprechenden Medien (z.B. Unternehmenswebseiten, Facebook, Instagram, etc.) für Werbezwecke zu verwenden.

Rechtliche Verpflichtungen
Für die Durchführung unserer Dienstleistung sind die jeweils geltenden Gesetze maßgebend (Sprengstoffgesetz, Landesimmissionsschutzgesetz, ADR, ADNR sowie die Unfallverhütungsvorschriften). Unsere Techniker unterliegen der Kontrolle der zuständigen Behörden. Sollte aus sicherheitstechnischen Gründen die Durchführung unmöglich sein, sind wir berechtigt, die Dienstleistung unter Angabe der Gründe abzulehnen. Eine Zahlungsverpflichtung entfällt dazu nicht.