Allgemeine Geschäftsbedingungen - Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 

§ 1 Allgemeines
§ 1.1
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle Verträge, Lieferungen, Leistungen und Angebote einschließlich Beratungsleistungen. Auskünfte und Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH diese schriftlich bestätigen. Für den Dienstleistungsbereich Feuerwerk (Durchführung von Feuerwerken) gelten ergänzende Bestimmungen.
§ 1.2
Etwaigen Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn die Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei ihr ausdrücklich widerspricht. Soweit sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH mit den Bedingungen des Bestellers decken, gelten die übereinstimmenden Klauseln, auch wenn im Übrigen den Bedingungen des Bestellers hiermit widersprochen wird. Ein Widerspruch gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH muss innerhalb von 8 Tagen schriftlich erfolgen und zur Wirksamwerdung schriftlich anerkannt werden. Dies gilt auch für etwaige Abwehrklauseln des Bestellers.
§ 1.3
Die Angebote der Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Der Auftrag gilt als angenommen, sofern er von der Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH nicht schriftlich innerhalb von 4 Wochen ab Angebotsabgabe abgelehnt wird. Auch die Auslieferung der bestellten Ware gilt als Annahme des Auftrages. Nebenabreden im Hinblick auf Auftragsannahme und ggf. -änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH. Falls ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein sollte, ist die Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH berechtigt, diesen durch einen ähnlichen oder gleichwertigen Artikel zum Kaufpreis der ursprünglich bestellten Ware zu ersetzen. Für Privatkunden gelten zusätzliche Regelungen hinsichtlich des Widerrufrechtes. (siehe Anhang)
§ 1.4
Zum Zwecke der Kreditprüfung steht der Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH die Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Postfach 500 166, 22701 Hamburg, die in ihrer Datenbank zu Ihrer Person gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt wurden, zur Verfügung, sofern die Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH ihr berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt hat.
§ 1.5
Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.


§ 2 Umfang der Lieferung
§ 2.1
Die sich aus den Prospekten, Werbeschreiben oder Vorführungsgegenständen ergebenden Informationen stellen keine zugesicherte Eigenschaft dar. Dies gilt auch für die dem Angebot beigefügten Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts und Maßangaben), soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Geringe branchenübliche Abweichungen in Größe, Farbe und Ausführung bilden keinen Grund für Beanstandungen seitens des Bestellers.

 

§ 3 Zahlungsbedingungen
§ 3.1
Die ausgewiesenen Preise gelten ab Lager Berlin. Die Lieferung erfolgt für Klasse II- / Kategorie 2-Lieferungen ab € 400,- (für reine Klasse I- / Kategorie 1-Lieferungen ab € 100,-) frei Haus, darunter berechnen wir eine Frachtkostenbeteiligung. Bei Bestellungen unter € 50,- berechnen wir zusätzlich € 10,- für Verpackung. Nachlieferungen erfolgen, sofern Tourenzusammenfassung möglich ist, frei Haus. Bei Auslandslieferungen hat der Besteller Zölle und Abgaben zu tragen. Die Lieferung erfolgt ab € 750,- frachtfrei deutsche Grenze.
Die Lieferung erfolgt für Klasse IV- / Kategorie 4-Lieferungen ab € 2.500,- frei Haus, darunter berechnen wir eine Frachtkostenbeteiligung. Bei Bestellungen unter € 500,- berechnen wir zusätzlich € 15,- für Verpackung. Nachlieferungen erfolgen, sofern Tourenzusammenfassung möglich ist, frei Haus. Bei Auslandslieferungen hat der Besteller Zölle und Abgaben zu tragen. Die Lieferung erfolgt ab € 2.500,- frachtfrei deutsche Grenze.
Terminfrachten, Hebebühnenzuschläge, etc. werden gesondert berechnet.
Klasse IV / Kategorie 4 Artikel dürfen gemäß Sprengstoffgesetz nur gegen Vorlage eines Befähigungsscheines (§20 SrengG) in Verbindung mit einer Erlaubnis (§7 oder §27) abgegeben werden (Deutschland). Abgabe in Österreich nur gegen Vorlage einer Bescheinigung nach §6, oder bei Kl. III einer Bewilligung nach §5 des Pyrotechnikgesetzes. Eine eventuelle Abholung darf nur mit einem  geeigneten Fahrzeug sowie durch befähigte Personen erfolgen. Die entsprechenden Nachweise sind bei Abholung zu erbringen (nur Originaldokumente).
Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 3.2
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind gestellte Rechnungen ohne Abzug bei Lieferung zahlbar (Nachnahme). Teilsendungen gelten in Bezug auf die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung als selbständig.
§ 3.3
Der Besteller kommt, sofern er nicht Verbraucher ist,  spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufstellung leistet. Ist der Zugang einer Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufstellung unsicher, kommt der Schuldner, sofern er nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der bestellten Ware in Verzug.
§ 3.4
Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung entgegengenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
§ 3.5
Die Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Es werden keine vereinbarten Skonti gewährt, wenn die betreffende Zahlung ältere, überfällige Zahlungen offenlässt.
§ 3.6
Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder Aufrechnungen des Bestellers sind, soweit es sich nicht um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche handelt, ausgeschlossen.
Mit erscheinen einer neuen Preisliste verlieren automatisch alle früher herausgegebenen Unterlagen Ihre Gültigkeit


§ 4 Liefer- und Leistungszeit, Verzögerungen
§ 4.1
Lieferfristen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch die Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH bindend. Eine vereinbarte Frist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht bevor der Besteller sämtliche ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen vorgenommen, insbesondere eine eventuell vereinbarte Anzahlung geleistet hat. Das Vorgenannte gilt auch, falls Lieferfristen oder Termine ausdrücklich als fest vereinbart worden sind.
§ 4.2
Bei Lieferungen außerhalb Berlins ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager der Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH verlassen hat.
§ 4.3
Entspricht gesetzlicher Regelung, daher überflüssig
§ 4.4
Teillieferungen von bestellten Ware sind zulässig, sofern diese keine unzumutbare Belästigung des Bestellers darstellen.
§ 4.5
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH - auch während des Verzugs - den Zeitpunkt der Lieferung oder Ausführung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben. Ist die Lieferung oder Ausführung durch den vorgenannten Umstand unmöglich oder unzumutbar, kann die Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Bestellers sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote, behördliche Verfügungen, Rohstoff- und Energiemangel, Feuer, erhebliche Störungen des Betriebes oder des Transports und sonstige von der Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH nicht zu vertretende Umstände gleich, die die Lieferung oder Ausführung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen, unabhängig davon, ob die Umstände bei der Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH selbst, ihren Lieferanten oder Auslieferer eintreten.
§ 4.6
Der Besteller kann von der Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH die Erklärung verlangen, ob sie von dem Vertragsverhältnis zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Das Verlangen hat schriftlich zu erfolgen. Erklärt sich die Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH auf die Aufforderung nicht, kann der Besteller von dem Vertragsverhältnis zurücktreten
§ 4.7
Fallen die Bezugsquellen der Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH ohne ihr Verschulden ganz oder teilweise weg, besteht keine Verpflichtung, die bestellte Ware bei dritten Unternehmen zu erwerben. In diesem Fall ist die Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH berechtigt, verfügbare Warenmengen entsprechend dem jeweiligen Auftragswert der einzelnen Besteller aufzuteilen.


§ 5 Annahmeverzug
§ 5.1
Der Besteller ist im Hinblick auf die bei der Auslieferung und Lagerung von pyrotechnischen Erzeugnissen zu beachtenden Vorschriften des Sprengstoffgesetzes und der insoweit entstehenden besonderen Gefahren im Umgang mit den vorgenannten Erzeugnissen auf das ausdrückliche Verlangen der Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH hin verpflichtet, einen verbindlichen Liefertermin zu vereinbaren. Hierbei handelt es sich um eine Mitwirkungspflicht im Sinne des § 295 BGB. Erklärt sich der Besteller auf ein entsprechendes Verlangen nicht, gerät der Besteller im Hinblick auf die Bestellung in Annahmeverzug. Gleiches gilt, wenn der Besteller die ihm angebotene Ware bei der Lieferung nicht annimmt. Vereinbart der Besteller auch nach einer ihm eingeräumten Nachfrist von mindestens 3 Tagen keinen verbindlichen Liefertermin oder nimmt er nach Fristablauf die ihm tatsächlich angebotene Ware erneut nicht ab, ist die Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 6 Stornierung
Unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden geltend zu machen, ist die Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH bei Stornierung oder einseitiger Lossagung von dem geschlossenen Vertragsverhältnis durch den Besteller berechtigt, die folgende Entschädigung ohne Nachweis fordern:

  • 15 % des Bruttoauftragswertes bei Stornierungen bis zum Zeitpunkt der Kommissionierung der bestellten Ware
  • 25 % des Bruttoauftragswertes nach Kommissionierung der bestellten Ware bis zum Zeitpunkt der Übergabe an die ausliefernde Spedition
  • 35 % des Bruttoauftragswertes nach Übergabe der kommissionierten Ware an die ausliefernde Spedition, solange die Auslieferung noch nicht durchgeführt ist
  • 45 % des Bruttoauftragswertes, wenn die Ware durch den Besteller bei Auslieferung nicht übernommen wird, zuzüglich der ortsüblichen üblichen oder nachgewiesenen Speditionskosten

Dem Besteller bleibt das Recht erhalten, den Nachweis zu führen, dass der Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

§ 7 Verzugsfolgen
§ 7.1
Sofern die Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich im Verzug befindet, hat der Besteller einen Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1% des Bruttobestellwertes für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch maximal bis zu 10% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen.
§ 7.2
Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit.

 

§ 8 Haftung
§ 8.1
Für Schäden und Mangelfolgeschäden aus unerlaubter Handlung, aus Verletzung von vorvertraglich, vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten, Unmöglichkeit der Leistungserbringung oder aus Verzug haftet die Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH nur, sofern diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, unbeschadet der Regelung in § 831 Absatz 1 Satz 2 BGB. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie bei einem anfänglichen Unvermögen zur Vertragserfüllung, bei der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten und soweit es sich um die Haftung für zugesicherte Eigenschaften (einschl. solcher Mangelfolgeschäden, vor denen die Zusicherung schützen soll), handelt.
§ 8.2
In allen Fällen ist jedoch die Haftung auf den Ersatz vertragstypischer Schäden beschränkt.

 

§ 9 Gefahrübergang
§ 9.1
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Lieferung geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung an ihn oder einen Erfüllungsgehilfen übergeben wurde.

 

§ 10 Eigentumsvorbehalt
§ 10.1
Die Ware verbleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum der Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht im Verzug befindet. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen der überlassenen Ware sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (unerlaubte Handlung und Versicherung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller sicherungshalber in vollem Umfange ab. Der Besteller ist widerruflich ermächtigt, die abgetretene Forderung für Rechnung der Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
§ 10.2
Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Besteller auf die bestehenden Eigentumsverhältnisse hinzuweisen und die Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.
§ 10..3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, ist die Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.

 

§11 Gewährleistung
§11.1
Ist die bestellte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, verpflichtet sich die Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH, unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche nach ihrer Wahl zur Nachlieferung oder Gutschrift.
§11.2
Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Geschäftskunden ein Jahr und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
§11.3
Der Besteller ist verpflichtet, die erhaltene Ware bei der Anlieferung auf Vollständigkeit und offensichtliche Transportschäden hin zu untersuchen. Etwaige Fehlmengen oder Beschädigungen hat er dem Frachtführer zu melden und von diesem den Tatbestand aufnehmen zu lassen. Der Besteller ist ferner verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Lieferungseingang schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhafte Ware ist in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels befand, zur Besichtigung durch die Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Obliegenheiten hat den Ausschluss etwaiger Gewährleistungsrechte zur Folge. Ist auch die Ersatzlieferung mangelhaft, oder kann diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist erbracht werden, ist der Besteller berechtigt, den Kaufpreis angemessen mindern oder von dem Vertrag zurücktreten.

 

§12 Anwendbares Recht, Gerichte, Teilnichtigkeit
§12.1
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§12.2
Soweit der Besteller Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, ist Potsdam ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
§12.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

 


Ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Dienstleistung (Spezialeffekte, Innenraum- und Aussenfeuerwerke) folgende Bestimmungen
Bestellung, Ausfall
Anfragen werden mit einem schriftlichen Angebot, nach vorhergehender Platzbesichtigung (Großraum Berlin) und einem persönlichen Gespräch, kostenfrei bearbeitet. Darüber hinausgehende Beratung, spezielle Behördengänge, Koordination weiterer Personen, Firmen oder Behörden werden, wenn es nicht zu einem Auftrag kommt, mit einem angemessenen Stundensatz in Rechnung gestellt. Die Annahme unseres Angebotes, vorbehaltlich der behördlichen Genehmigungen, muss uns vom Auftraggeber schriftlich vorliegen. Für den Fall der Annahme unseres Angebotes ist eine 50%ige Anzahlung auf den Angebotspreis erforderlich. Stornierungen müssen uns schriftlich vorliegen und von uns bestätigt werden.

  • Bis 14 Tage vor Durchführung eines Auftrages fallen für den Auftraggeber nur Kosten der Ortsbesichtigung, evtl. Gebühren der Behörden und der Zeitaufwand für die Einholung der Genehmigungen an. Die Kosten orientieren sich an unserem Stundensatz für einen Pyrotechniker zzgl. üblicher KFZ-Kosten.

 

  • Bis 3 Tage vor der Veranstaltung geäußerte Stornierungen des Auftraggebers werden mit 30% des Auftragswertes zuzüglich der Kosten aus Absatz a) in Rechnung gestellt.
  • Bis 1 Tag vor der Veranstaltung geäußerte Stornierungen werden mit 40% des Auftragswertes zuzüglich der Kosten aus Absatz a) in Rechnung gestellt.

 

  • Am Tage des Aufbaus vor Aufbaubeginn wird eine 70%ige Stornierungssumme zuzüglich der Kosten aus Absatz a) in Rechnung gestellt.
  • Stornierungen nach Aufbaubeginn werden mit 85% der Auftragssumme zuzüglich der Kosten aus Absatz a) in Rechnung gestellt.

 

Stornierungen oder Undurchführbarkeit des Auftrages durch unvorhersehbare, nicht durch uns verschuldete Zwischenfälle, entbinden den Auftraggeber nicht von der Zahlungsverpflichtung.

Sonderanfertigungen wie Lichterbilder und in Absprache mit dem Auftraggeber durch uns fremdvergebene Leistungen müssen zu 100% berechnet werden. Für die nachträgliche Durchführung eines gleichen Feuerwerkes innerhalb 8 Wochen gewähren wir einen 30%igen Rabatt auf die erfolgten Stornierungskosten. (Abzüglich verauslagter Gebühren, Kosten Dritter)

Wird das Feuerwerk aus anderen von dem Kunden zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt, ist dieser der Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH zur Zahlung des vereinbarten Preises abzüglich ihrer ersparten Aufwendungen verpflichtet. Gleiches gilt, wenn das Abbrennen aufgrund der Witterung unmöglich ist. Die Entscheidung darüber, ob die Witterungsverhältnisse (z.B. Regen, Sturm pp.), andere Gegebenheiten oder Sicherheitsrelevante (z.B. Personen in den Sicherheitsbereichen) ein Abbrennen zulassen, liegt im Ermessen des verantwortlichen Pyrotechnikers. Witterungsbedingte Beeinträchtigungen der pyrotechnischen Effekte und Rauchentwicklung begründen keine Ansprüche des Auftraggebers gegen Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH.

Sollten behördliche Genehmigungen für die Durchführung des Feuerwerks aus von der Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH nicht zu vertretenden Gründen nicht erteilt werden, so entfällt deren Leistungspflicht.

Sollte den Kunden ein Verschulden an der Versagung der Genehmigung treffen (z.B. nicht, nur unvollständig oder zu spät eingereichte Dokumentation oder Zustimmungen), so ist die Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH berechtigt im Rahmen der oben aufgeführten Stornogebühren mindestens jedoch 50% der Auftragssumme als pauschale Entschädigung zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.


Zahlungsbedingungen
Maßgebend sind die in unseren Auftragsbestätigungen genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Durch uns verursachte Schäden berechtigen nicht zum Zahlungsrückhalt sondern sind mit unserem Versicherer abzurechnen. Schäden sind uns innerhalb 48 Stunden nach Abbrand des Feuerwerkes zu melden, Schäden die uns später gemeldet werden können von der Haftung ausgeschlossen werden. Kommt der Auftraggeber mit der Anzahlung oder sonstigen vertraglichen Vereinbarungen in Verzug (z.B. Strom- oder Wassergestellung, Hilfspersonal, Absperrmaßnahmen) so sind wir von der Ausführung des Auftrages entbunden. Für diesen Fall greifen die Ausfallregelungen.
Die Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH holt im Auftrag und Namen des Kunden die erforderlichen Genehmigungen zum Aufbau und Abbrand bei zuständigen Behörden ein. Alle Kosten und Gebühren die in diesem Zusammenhang entstehen, sowie die Kosten zur Erfüllung der behördlichen Auflagen und die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen trägt der Kunde. Sämtliche im Zusammenhang mit einer Mediennutzung anfallenden Gebühren für Urheber und Leistungsrechte (z.B. GEMA-Gebühren) trägt der Kunde.

 

Fristgerechte Leistung
Unser Auftraggeber hat ein Recht auf fristgerechte Leistung. Für ein durch unser Verschulden nicht zustande gekommenes Feuerwerk steht ihm ein ersatzloses Stornierungsrecht zu. Für diesen Fall trägt der Auftragnehmer auch die mit der Genehmigung entstandenen Behördengebühren. Weitergehende Forderungen (Vermögensschäden, Konventionalstrafe etc.) sind ausgeschlossen.
Notwendige Änderungen aus technischen, künstlerischen oder genehmigungsrechtlichen Gründen behält sich die Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH vor.

 

Pflichten des Auftraggebers
Der Kunde hat Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH kostenlos ein zum Abbrennen des Feuerwerks geeignetes Gelände zur Verfügung zu stellen und das Gelände während dieser Zeit gegen den Zutritt unbefugter Dritter abzusichern.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf eigene Kosten die behördlich verlangte Sicherheitszone einzurichten, abzusichern und deren Beachtung zu überwachen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf eigene Kosten behördliche Auflagen zu erfüllen, soweit diese nicht feuerwerksspezifischer Natur sind.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abbrennstelle nach Durchführung der Veranstaltung auf eigene Kosten zu säubern und die Auftragnehmerin von etwaigen Ansprüchen des Grundstückeigentümers der Abbrennstelle wegen etwaiger Beeinträchtigungen des Grundstücks freizustellen. Eine Grobreinigung des Abbrennplatzes wird von der Auftragnehmerin vorgenommen.
Unabhängig davon, dass die Auftragnehmerin die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen abgeschlossen hat, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine eigene Haftpflicht- und Unfallversicherung unter Einbeziehung des Feuerwerksrisikos abzuschließen.
Der Kunde hat der Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH bis spätestens 18 Tage vor der geplanten Veranstaltung alle von uns angeforderten Unterlagen sowie die erforderlichen Zustimmungen der betroffenen Anlieger zu übermitteln.

Der Kunde hat dem verantwortlichen Pyrotechniker/unserem Team den Zugang zu den Abbrandplätzen und zu den Gebieten der Sicherheitsbereiche zum vereinbarten Termin zu gewährleisten. Bei Außenfeuerwerk muß zu dem durch Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH vorgegebenen Zeitpunkt der Abbrandplatz zur Verfügung stehen und während der Produktion ausschließlich für den Feuerwerksaufbau bereitgestellt werden. Die Entscheidung darüber, welche Personen sich im Gebiet der Sicherheitsbereiche aufhalten dürfen, obliegt der Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH bzw. deren Erfüllungsgehilfen.

Auf dem Abbrandplatz, dem Vorbereitungsplatz/-plätzen und bei Innenräumen auf der Szenenfläche herrscht vom Aufbaubeginn an absolutes Rauchverbot. Dieses hat der Kunde zu überwachen oder überwachen zu lassen.

Der Abbrandplatz und die eingebrachten Objekte (z.B. Dekorationsstoffe etc.) dürfen nur nach Zustimmung des Pyrotechnikers der Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH verändert oder eingebracht werden. Das Säubern der Abbrandplätze und der Umgebung obliegt dem Kunden.

Der Auftraggeber hat zu gewährleisten, dass bei Innenraumfeuerwerken vom Aufbaubeginn bis Abbrandende die Raumtemperatur 18° Celsius nicht unterschreitet und die relative Luftfeuchtigkeit 70% nicht übersteigt.

Die Aufnahme und Wiedergabe unserer pyrotechnischen Effekte zu kommerziellen Zwecken außerhalb der vereinbarten Veranstaltung bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Diese kann unter dem Vorbehalt der Zahlung des nach diesem Vertrag geschuldeten Entgelts erteilt und im Falle des Verzuges widerrufen werden. Urheberrechte an der Konzeption des Feuerwerks werden nicht übertragen.

 

Rechtliche Verpflichtungen
Für die Durchführung unserer Dienstleistung sind das jeweils geltende Sprengstoffgesetz, Landesemmissionsschutzgesetz, ADR, ADNR sowie die Unfallverhütungsvorschriften maßgebend. Unsere Techniker unterliegen der Kontrolle der zuständigen Behörden. Sollte aus sicherheitstechnischen Gründen der Abbrand unmöglich sein, sind wir berechtigt, das Feuerwerk unter Angabe der Gründe abzulehnen.

 

 

Anlage

Ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für Verbraucher folgende Regelung gemäß
§3 Fernabsatzgesetz: a) Der Nutzer ist bei Verträgen mit Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH an seine auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger, per Email oder durch Rücksendung der gelieferten Ware innerhalb von zwei Wochen erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Der Widerruf ist zu richten an die im Impressum genannte Anschrift der Niederlassung von Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH.
Die Widerrufsfrist beginnt bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Nutzer. Ansonsten beginnt die Widerrufsfrist mit dem Zugang der Widerrufsbelehrung beim Nutzer.
Mit der fristgerechten Ausübung des Widerrufs ist der Nutzer zur Rücksendung der empfangenen Ware auf Kosten und Gefahr von Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH verpflichtet. Bis zu einem Betrag von 40 Euro ist der Nutzer verpflichtet, die Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn dass die gelieferte Ware nicht der Bestellung entspricht.
Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH wird bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich nach Eingang der rückgesendeten Ware bzw. des Rückgabeverlangens Zug-um-Zug gegen Rückgabe der gelieferten Ware erstatten.

Für die Überlassung des Gebrauchs oder Benutzung einer Sache sowie für sonstige Leistungen bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufs ist deren Wert zu vergüten; die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme einer Sache oder Inanspruchnahme einer sonstigen Leistung eingetretene Wertminderung bleibt außer Betracht. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

 

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Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Potsdamer Feuerwerk Vertriebs GmbH
Rigistr. 8
12277 Berlin


Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.